Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.geisenheim-portal.de veröffentlichte Website der Hochschule Geisenheim University.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV HE 2019, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Selbstbewertung, die im August und Oktober 2026 durchgeführt wurde.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den genannten Anforderungen wegen der unten aufgeführten Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise vereinbar.

Umgesetzt

  • Die Website ist mit der Tastatur bedienbar. Der Fokus ist sichtbar markiert, und ein Sprunglink führt direkt zum Inhalt.
  • Die Seiten sind semantisch aufgebaut (Überschriften, Navigationsbereiche, Hauptinhalt). Die Sprache der Seiten ist ausgezeichnet.
  • Bilder haben Alternativtexte, rein dekorative Grafiken sind so gekennzeichnet, dass Screenreader sie überspringen und Nutzende nicht durch unwichtige Bilder gestört werden.
  • Schaltflächen und Bedienelemente sind mindestens 44 × 44 Pixel groß.
  • Animationen werden abgeschaltet, wenn in den Systemeinstellungen „Bewegung reduzieren“ gewählt ist.
  • Die Website gibt es in einer hellen und in einer dunklen Darstellung. Sie folgt zunächst der Systemeinstellung und lässt sich im Kopfbereich umschalten.

Unvereinbarkeit mit der BITV HE 2019

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der BITV HE 2019 und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei.

Interaktive Diagramme

Beschreibung: Auf der Seite „Geisenheimer Absatzanalyse“ und in verwandten Bereichen stellen interaktive Liniendiagramme und Kennzahlen die Entwicklung von Umsatz, Absatz und Erlös dar. Die Diagramme haben eine Kurzbeschreibung für Screenreader, aber keine vollständige Datentabelle als Alternative. Die Umschaltung zwischen Vertriebswegen und Kennzahlen ist per Tastatur möglich, die einzelnen Diagrammwerte sind für Screenreader-Nutzende nicht wahrnehmbar.

Barrierefreie Alternative: Die Werte stellen wir auf Anfrage als Tabelle bereit, soweit dem keine Datenschutzgründe entgegenstehen (siehe „Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit“).

Berichte und Datenbände als PDF-Dateien

Beschreibung: Neuere, auf der Website verlinkte Berichte und Datenbände im PDF-Format sind nicht barrierefrei aufbereitet (unter anderem fehlende Dokumentstruktur und Alternativtexte für Grafiken).

Maßnahmen: Neu erscheinende Berichte sollen schrittweise barrierefrei erstellt werden.

Zeitplan: Ein verbindlicher Termin steht noch nicht fest.

Barrierefreie Alternative: Auf Anfrage stellen wir die Inhalte als barrierefrei aufbereitete HTML- oder CSV-Datei bereit.

Auswertungsberichte im HTML-Format

Beschreibung: Die aus der Statistiksoftware R erzeugten interaktiven Berichte (zum Beispiel Länder- und Rebsortenbericht, Musterauswertungen) sind eingebettet oder verlinkt und nicht auf Barrierefreiheit geprüft. Karten und Diagramme sind dort für Screenreader und Tastaturbedienung nur eingeschränkt nutzbar.

Maßnahmen: Die Berichtsvorlagen sollen auf Barrierefreiheit geprüft und überarbeitet werden.

Zeitplan: Ein verbindlicher Termin steht noch nicht fest.

Barrierefreie Alternative: Auf Anfrage stellen wir die Ergebnisse in einem barrierefreien Format bereit.

Ausnahmen vom Anwendungsbereich

Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 3 Absatz 1 BITV HE 2019.

  • Inhalte Dritter: Das eingebettete Anmeldeformular für den Newsletter (Anbieter Inxmail) wird von Dritten bereitgestellt. Wir haben sie weder finanziert noch entwickelt, und sie unterliegen nicht unserer Kontrolle.
  • Archivierte Inhalte: Ältere Berichte, Pressebeiträge und Dokumente, die nach dem 23. September 2019 nicht mehr geändert wurden, gelten als Archiv. PDF-Dateien und andere Office-Dokumente, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden, sind ebenfalls ausgenommen.
  • Login-Bereich: Der geschützte Bereich mit den interaktiven Auswertungen für teilnehmende Betriebe liegt auf einer eigenen Domain (backend.geisenheim-portal.de) und ist nicht Gegenstand dieser Erklärung.

Barrierefreie Alternative: Auf Anfrage stellen wir Inhalte in einem barrierefreien Format bereit, soweit das möglich ist.

Datum der Erstellung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 13.08.2026 erstellt und zuletzt am 12.10.2026 überprüft und aktualisiert. Grundlage ist eine Selbstbewertung nach den Anforderungen der harmonisierten Norm EN 301 549 (entspricht den Web Content Accessibility Guidelines WCAG 2.1, Stufe AA).

Leichte Sprache und Gebärdensprache

Die wesentlichen Inhalte dieser Erklärung stehen unten in Leichter Sprache. Eine Fassung in Deutscher Gebärdensprache gibt es nicht. Wenn Sie Inhalte dieser Erklärung anders aufbereitet brauchen, schreiben Sie uns (siehe „Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit“).

Zusammenfassung in Leichter Sprache

Das ist die Internet-Seite von der Hochschule Geisenheim. Wir wollen, dass alle Menschen die Seite gut benutzen können.

Das funktioniert schon gut:

  • Sie können die Seite nur mit der Tastatur bedienen.
  • Sie können die Schrift gut lesen.
  • Sie können zwischen hell und dunkel wechseln.
  • Bilder haben eine Beschreibung. Ein Vorlese-Programm kann sie vorlesen.

Das funktioniert noch nicht gut:

  • Die Diagramme mit den Zahlen kann ein Vorlese-Programm nicht gut vorlesen.
  • Manche Berichte als PDF sind nicht barrierefrei.
  • Manche Berichte im Internet sind nicht barrierefrei. Das sind zum Beispiel die Karten.

Wir arbeiten daran. Einen festen Termin haben wir noch nicht.

Sie brauchen etwas in einer anderen Form? Zum Beispiel die Zahlen aus einem Diagramm als Tabelle? Dann schreiben Sie uns:

Sie haben uns geschrieben und bekommen keine gute Antwort? Dann können Sie sich bei der Durchsetzungsstelle beschweren. Die Adresse steht weiter unten auf dieser Seite.

Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie uns an:

Hochschule Geisenheim University Von-Lade-Straße 1, 65366 Geisenheim Telefon: +49 6722 502-0 E-Mail: info@geisenheim-portal.de

Bitte nennen Sie die betroffene Seite und, wenn möglich, die Art der Barriere und Ihre technische Ausstattung.

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht, sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Sitz: Regierungspräsidium Gießen Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT (LBIT) Landgraf-Philipp-Platz 1-7 35390 Gießen Telefon: +49 641 303-2901 E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de

Inhaltlicher Stand: 2026-10-12

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